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   BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87   

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https://dejure.org/1987,2349
BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87 (https://dejure.org/1987,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 2 WD 26.87 (https://dejure.org/1987,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 2 WD 26.87 (https://dejure.org/1987,2349)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung einer Disziplinarmaßnahme

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.07.1981 - 2 WD 30.81

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Um seines dienstlichen Ansehens willen hatte er in dieser Dienststellung auch in seinem außerdienstlichen Verhalten im Straßenverkehr ein Vorbild für die ihm unterstellten Soldaten zu sein (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1983 - 2 WD 30/81).

    Es lassen sich zwar durchaus Fälle denken, in denen die Trunkenheitsfahrt eines Kompaniechefs mit einer schwereren disziplinargerichtlichen Maßnahme als einer Gehaltskürzung geahndet werden muß oder in denen zumindest zwecks Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung eine zusätzliche Gehaltskürzung erforderlich ist, etwa wenn die außerdienstliche Trunkenheitsfahrt schwerwiegende Folgen hatte, der Soldat deshalb von seinem Dienstposten abgelöst werden mußte oder die Tat in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt hat (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1981 - 2 WD 30/81).

    Schließlich kann eine zusätzliche Gehaltskürzung als disziplinare Maßregelung nicht allein aus generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt werden (BVerwG Urteil vom 16. Juli 1981 - 2 WD 30/81).

  • BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86

    Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287, 288 [BVerwG 03.11.1981 - 2 WD 28/81]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 - m.w.,N., vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1981 - 2 WD 28.81

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Wiederholungsfall - Soldat in

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287, 288 [BVerwG 03.11.1981 - 2 WD 28/81]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 - m.w.,N., vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1971 - II WD 23.71

    Diebstahl als Dienstvergehen - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Vor allem darf die Funktion eines Disziplinarvorgesetzten nicht mit der maßnahmeverschärfenden Regelung des § 10 Abs. 1 SG vermengt werden; denn die Vorschrift des § 10 Abs. 1 SG knüpft nicht an die jeweils wahrgenommene Funktion oder Dienststellung eines Soldaten, sondern an seine Stellung als Vorgesetzter an (BVerwGE 43, 282).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85

    Beschwerde anläßlich der Nichtzusage der Umzugskostenvergütung für einen Umzug -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Verttrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein geknüpft werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwG Urteil vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 1.84

    Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Vorsätzliche Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287, 288 [BVerwG 03.11.1981 - 2 WD 28/81]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 - m.w.,N., vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1974 - II WD 49.73
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87
    Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287, 288 [BVerwG 03.11.1981 - 2 WD 28/81]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 - m.w.,N., vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und

    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).

    Wenngleich nach der Rechtsprechung des Senats die Funktion eines Disziplinarvorgesetzten nicht mit der maßnahmeverschärfenden Regelung des § 10 Abs. 1 SG vermengt werden darf, weil diese Vorschrift nicht an die jeweils wahrgenommene Funktion oder Dienststellung eines Soldaten, sondern an seine Stellung als Vorgesetzter anknüpft (Urteile vom 10. November 1971 - BVerwG 2 WD 23.71 <BVerwGE 43, 282> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 -), muß sich das Versagen des Soldaten als Kompaniechef auch deshalb maßnahmeverschärfend auswirken, weil er durch sein Fehlverhalten - wenn auch im Übereifer - gerade im Kernbereich seiner Funktion versagt und seine Integrität als Disziplinarvorgesetzter in Frage gestellt hat, mit der Konsequenz, daß er selbst angreifbar wurde.

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Denn wenngleich nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - m.w.N.) die Funktion eines Disziplinarvorgesetzten nicht mit der maßnahmeverschärfenden Regelung des § 10 Abs. 1 SG vermengt werden darf, weil diese Vorschrift nicht an diese jeweils wahrgenommene Funktion oder Dienststellung eines Soldaten, sondern an seine Stellung als Vorgesetzter anknüpft (vgl. Urteile vom 10. November 1971 - BVerwG 2 WD 23.71 - <BVerwGE 43, 282> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 -), muß sich das Versagen des Soldaten als Kompaniechef auch deshalb maßnahmeverschärfend auswirken, weil er durch sein Fehlverhalten gerade im Kernbereich seiner Funktion versagt und seine Integrität als Disziplinarvorgesetzter in Frage gestellt hat, mit der Konsequenz, daß er selbst angreifbar wurde.
  • BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98

    Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so größer sind die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Anforderungsbewußtsein zu stellen sind; um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 51.86 - <NZWehrr 1985, 154> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 2 WD 36.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Trunkenheitsfahrt eines Soldaten -

    Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274 f.; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 WD 26/87 - jeweils m.w.N.).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwG Urteile vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 WD 26/87).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so großer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwGE 83, 300 und Urteil vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

    Denn die Vorschrift des § 10 Abs. 1 SG knüpft nicht an die jeweils wahrgenommene Funktion oder Diensttätigkeit eines Soldaten, sondern allein an seine Stellung als Vorgesetzter an (BVerwGE 43, 282; BVerwG Urteil vom 8. Oktober 1987 - 2 WD 26/87).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so größer sind die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind; um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <NZWehrr 1987, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind deshalb die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

  • BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Diebstahls - Verstoß gegen

  • BVerwG, 03.05.1988 - 2 WD 1.88

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung

  • BVerwG, 13.08.1991 - 2 WD 26.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen fahrlässiger Gefährdung des

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